Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) P+P Pragma-tec Sàrl
A) ALLGEMEINES:
A.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede von P+P Pragma-tec Sàrl in der Schweiz registrierte Materialbestellung gemäß den nachstehenden Bestimmungen. Jede gegenteilige oder abweichende Klausel seitens unserer Käufer, die nicht ausdrücklich schriftlich von P+P Pragma-tec Sàrl akzeptiert wurde, ist für uns nicht verbindlich.
A.2 Jede an P+P Pragma-tec Sàrl gerichtete Bestellung bedeutet automatisch die vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
A.3 Besondere Verkaufsbedingungen, die von P+P Pragma-tec Sàrl festgelegt werden, haben Vorrang vor gleichartigen Bestimmungen in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden.
B) VERTRAGSABSCHLUSS:
B.1 Die Gültigkeitsdauer unserer Angebote beträgt einen Monat ab Ausstellungsdatum, es sei denn, eine schriftliche Bestätigung von P+P Pragma-tec Sàrl verlängert diese Frist.
B.2 Alle bei uns eingehenden Bestellungen sind nur unter Vorbehalt unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
B.3 Im Falle von Abweichungen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung bestimmt die von P+P Pragma-tec Sàrl ausgestellte Auftragsbestätigung den Vertragsinhalt, es sei denn, der Käufer lehnt diese innerhalb von fünfzehn Tagen nach Ausstellung der Bestätigung schriftlich ab.
C) DOKUMENTATION:
C.1 Die in unserer Verkaufsdokumentation enthaltenen Spezifikationen dienen nur als Richtwerte. P+P Pragma-tec Sàrl behält sich das Recht vor, diese Spezifikationen jederzeit zu ändern.
D) LIEFERUNGEN:
D.1 Unsere Lieferfristen, die ab dem Datum des Eingangs der bestätigten Pläne laufen, sind in jedem Fall unverbindlich. P+P Pragma-tec Sàrl unternimmt alles, um diese einzuhalten, jedoch kann keine Verzögerung die Auflösung der Bestellung rechtfertigen, eine Vertragsstrafe auslösen oder zu einer Stornierung führen, außer im Falle einer anderslautenden, von P+P Pragma-tec Sàrl akzeptierten Vereinbarung.
D.2 Der Gefahren- und Verantwortungsübergang der verkauften Ware erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung, unabhängig von Transportart und Zahlungsbedingungen.
D.3 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, auf eigene Kosten alle Vorbehalte, Formalitäten und Verfahren gegenüber dem Transporteur im Falle von Lieferverzögerungen, Nichtlieferungen, Beschädigungen, Fehlmengen oder Ähnlichem vorzunehmen.
E) REKLAMATIONEN:
E.1 Jede Reklamation muss schriftlich erfolgen und P+P Pragma-tec Sàrl per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Ware zugehen, um gültig zu sein.
E.2 Reklamationen bezüglich bei Lieferung erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn schriftliche Vorbehalte auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief vermerkt sind.
F) LEIHGABEN:
F.1 Leihmaterial muss vom Kunden in Höhe seines Marktwertes versichert werden.
F.2 Jede Leihgabe von Material wird durch einen Vertrag dokumentiert, der eine Bestandsaufnahme des verliehenen Materials enthält und vom Kunden gegengezeichnet wird.
F.3 Jede Leihgabe darf ein Jahr nicht überschreiten. Danach behält sich P+P Pragma-tec Sàrl das Recht vor, das Material zum Marktwert in Rechnung zu stellen.
F.4 Jede Beschädigung des Materials durch den Kunden während der Leihdauer kann Reparaturkosten zu Lasten des Kunden nach sich ziehen.
G) EIGENTUMSVORBEHALT:
G.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von P+P Pragma-tec Sàrl bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags.
G.2 Die Übergabe von Wechseln oder sonstigen Zahlungsversprechen gilt nicht als Zahlung im Sinne dieser Bestimmung.
G.3 Trotz Anwendung der Eigentumsvorbehaltsklausel trägt der Käufer ab Lieferung der Produkte die Versicherungspflicht und das Risiko im Falle von Verlust oder Zerstörung.
H) PREISE:
H.1 Die Preise verstehen sich stets exklusive Steuern.
I) ZAHLUNG:
I.1 Zahlungen für Bestellungen sind netto und ohne Skonto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten, sofern nicht anders schriftlich von P+P Pragma-tec Sàrl vereinbart. Akzeptierte Zahlungsmittel: ausschließlich Banküberweisung.
I.2 Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und auf der Rechnung angegebenen Modalitäten. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Preises gemäß Artikel G.1.
I.3 Bei Zahlungsverzug behält sich P+P Pragma-tec Sàrl das Recht vor, laufende Aufträge auszusetzen oder zu stornieren, ohne Mahnung und allein durch Zusendung einer Information. Zudem ist P+P Pragma-tec Sàrl im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen von 1 % pro Monat auf die fälligen Beträge zu berechnen.
I.4 P+P Pragma-tec Sàrl kann die Rückgabe der verkauften und nicht bezahlten Ware verlangen, auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug. Die Konten der Parteien werden unter Berücksichtigung des Zustands und des Werts des zurückgegebenen Materials ausgeglichen. Im Falle einer (auch teilweisen) Vertragsauflösung behält sich P+P Pragma-tec Sàrl das Recht vor, Schadensersatz zu fordern.
J) RÜCKGABE:
J.1 Eine Rücksendung von Material an P+P Pragma-tec Sàrl ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung möglich. Im Falle einer Zustimmung kann eine Rückgabe nur unter folgenden Bedingungen akzeptiert werden:
Vollständiges und einwandfreies Material.
Das Produkt darf keinerlei Beschädigungen aufweisen.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
K) GERICHTSSTAND – ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT:
K.1 Der Geschäftssitz von P+P Pragma-tec Sàrl gilt als Gerichtsstand.
K.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und/oder der Ausführung eines Kaufvertrags oder der Zahlung des Preises sowie der Auslegung oder Nichterfüllung der oben genannten Klauseln und Bedingungen ist der Gerichtsstand Yverdon zuständig, unabhängig vom Lieferort, der Zahlungsart oder dem Zahlungsort. Diese Gerichtsstandsvereinbarung stellt eine wesentliche Klausel dieses Vertrags dar.